Die Schulpsychologin unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte bei schulischen und persönlichen Herausforderungen und hilft dabei, gemeinsam passende Lösungswege zu finden.
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos, immer freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
Schulpsychologische Maßnahmen
- dienen in erster Linie der Problemklärung, Beratung und Betreuung,
- vermitteln, informieren, stützen, fördern und helfen,
- schaffen Kontakte zu weiteren Fachleuten.
Häufige Beratungsanlässe sind
- Kooperation mit den mobilen sonderpädagogischen Diensten MSD (z. B. MSD Hören, MSD Autismusspektrum, MSD Sehen, …)
- Kooperation mit Fachkliniken bei der Übergabe oder Wiedereingliederung hinsichtlich eines stationären Aufenthalts
- Kooperation mit Fachärzten, Psychotherapeuten und weiteren Fachdiensten in Hinblick auf für die Schule relevante Informationen und Maßnahmen
- Durchführung standardisierter Testverfahren im Rahmen der schulpsychologischen Beratung
- Erstellung einer schulpsychologischen Stellungnahme im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei Lese-/Rechtschreibstörung
- Beratung beispielsweise bei Vorliegen oder Verdacht auf Lern- und Leistungsstörungen, AD(H)S, Depressionen, Ängsten, Essstörungen, auffälligem Verhalten, Problemen im sozialen Schulumfeld oder Schulverweigerung