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» Für Eltern

Die Schule braucht die Eltern! So wie die Erziehung zwar in erster Linie Aufgabe der Eltern ist, aber doch wesentlich von der Schule und anderen Faktoren mit beeinflusst wird, so sind auch Bildung und Lernen nicht allein Sache der Schule, sondern müssen von den Eltern und der Gesellschaft unterstützt werden. Je enger und vertrauensvoller die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist, desto besser gelingt das Schulleben, desto wohler werden sich alle Beteiligten fühlen. Davon profitieren die Kinder in der Schule, in ihrer Einstellung zum Lernen und dadurch auch Sie in der Familie.
 

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?


Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;

-  den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;

-  das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;

-  Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;

-  die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;

-  über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;

-  bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?


Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit.

Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.

Die Pflichten sind manchmal unangenehm. Kuchen backen zum Elternsprechtag, einen Schulbasar organisieren ... Auch an diesen Dingen muss man Freude haben, wenn man im Elternbeirat ist.

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?


Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Volksschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen.

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

Was ist ein Schulforum?


Das Schulforum besteht aus dem Schulleiter, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, dem Elternbeirats-Vorsitzenden, zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitgliedern und dem Schülerausschuss.

Das Schulforum wird an allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, eingerichtet. Es berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. Beispiele wären Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule, Hausordnung oder Pausenordnung.

Das Schulforum kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.

Das Schulforum muss unverzüglich einberufen werden, wenn die Arbeitsgruppe Schülerzeitung dies nach einer ablehnenden Entscheidung des Schulleiters verlangt.


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