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Übertrittsbedingungen für das Schuljahr 2011/2012 von der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule
Die Übertrittsbedingungen wurden stark vereinfacht und werden hier zusammengefasst dargestellt.
1.) Der Übertritt an die Realschule ist direkt möglich, falls der Notendurchschnitt
- im Übertrittszeugnis der Grundschule in Jgst. 4 höchstens 2,66 (D/M/HSU) beträgt.
- im Übertrittszeugnis der Hauptschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.
- Hinweis: Das Übertrittszeugnis der Hauptschule muss rechtzeitig beantragt werden.
2.) Die Teilnahme am Probeunterricht ist notwendig, wenn
- der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) 3,00 oder schlechter ist.
- der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Hauptschule (muss beantragt werden) 3,00 oder schlechter ist.
- Hinweis: Der Probeunterricht für Hauptschüler ist nur noch im Schuljahr 2009/2010 möglich!
3.) Der Übertritt an die Realschule ist nach Teilnahme am Probeunterricht der Realschule oder des Gymnasiums möglich, wenn
- der Probeunterricht bestanden wurde, also mindestens die Noten 3 und 4 erreicht wurden.
- der Probeunterricht nicht bestanden wurde, aber die Noten 4 und 4 erreicht wurden (Elternentscheidung)
4.) Nach erfolgloser Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums
- kann der Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule in der letzten Ferienwoche wahr genommen werden.
- erfolgt der Übertritt nach Vorliegen der bei 3.) genannten Bedingungen.
5.) Anforderungen im Probeunterricht der Realschule
Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts dienen der genauen Schülerbeobachtung. Die Beobachtungen berücksichtigen vor allem folgende Bereiche:
- Aufgeschlossenheit für Neues, Lerneifer
- Konzentration und Gedächtnis
- Auffassungsvermögen und Fähigkeit, logische Zusammenhänge nachzuvollziehen
- sprachliche Fertigkeiten
- Fantasie und Kreativität
- Anwendung und Transfer
- Arbeitstugenden
Die Reihenfolge sagt nichts über die Wertigkeit der einzelnen Bereiche aus.
5.1 Im Fach Deutsch sind folgende Aufgabenformate für den schriftlichen Teil vorgesehen:
- Fragen zum Textverständnis
- Schreibauftrag (erzählender Text)
- Sprachkompetenz (Fragen zur Grammatik, Aufgaben zur funktionalen Grammatik)
- Rechtschreibkompetenz durch Aufgabenformate, die den Schülerinnen und Schülern aus den Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufe 3 bzw. den Orientierungsarbeiten der Jahrgangsstufe 2 bekannt sind.
5.2 Im Fach Mathematik sind folgende Aufgabenformate für den schriftlichen Teil vorgesehen:
- Formales Rechnen
- Lösen von Sachaufgaben
- Geometrie
5.3 Mathematische Lerninhalte, die nicht Bestandteil des Probeunterrichts sind:
a) Symmetrie:
„Einfache Figuren nach Vorschrift drehen; Eigenschaften der Drehsymmetrie entdecken“
„Drehsymmetrie in der Umwelt auffinden“
b) Geometrische Figuren zeichnen
"Mit Zirkel zeichnen" - das heißt, das Messen und Zeichnen mit dem Zeichendreieck werden verlangt.
c) Multiplikation und Division
Die schriftlichen Division durch zweistellige Zahlen (11…19) ist nicht Bestandteil des Probeunterrichts, die Division durch Vielfache von 10 schon.
d) Das Rechnen mit Größen
Das Rechnen mit Größen ist Bestandteil des Probeunterrichts. Es entfallen aber die Hohlmaße hl, l und ml sowie deren Dezimalbrüche 1/4l, 1/2l, 3/4l, 0,2l, 0,33l und 1,5l.
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule 1.) Der Übertritt an die Realschule ist direkt möglich, falls die Durchschnittsnote
- im Halbjahreszeugnis der Haupt-/Mittelschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.
- im Jahreszeugnis der Hauptschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums in die 5. Klasse der Realschule
Der Übertritt ist uneingeschränkt möglich (zu Beginn des Schuljahrs; Sonderregelungen bei Wiederholungsverbot nach Artikel 53 Absatz 3 BayEUG).
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