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» Übertrittsregelungen

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen


Altersgrenze: Bei Eintritt in die 5. Klasse darf der Schüler noch nicht 12 Jahre alt sein. Stichtag ist der 30. Juni.

Bis spätestens Ende März beantragen die Erziehungsberechtigten die Ausstellung eines Übertrittszeugnisses. Es wird in den ersten drei Unterrichtstagen des Mai ausgestellt. Das Übertrittszeugnis gilt nur für den Übertritt zum unmittelbar folgenden Schuljahr.
 
 
Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule setzt für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für Aussiedlerschüler grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.

Wichtige Termine:
Kennenlernnachmittag           
14:00 - 16:00 Uhr
Einschreibung: 
  Für das Schuljahr 2012/13 bereits beendet!
09:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr
nötige Orginalunterlagen:

Übertrittszeugnis Grund- bzw.
Haupt-/Mittelschule

 
  Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
evtl. Sorgerechtsbeschluss

                     

Im Anschluss finden Sie Bedingungen in Kurzform. Bitte lesen Sie in den Untermenüpunkten die genauen Formulierungen nach oder laden Sie sich die ausführlichen Bedingungen am Ende der Seite herunter!

Aufnahmeverfahren ab dem Schuljahr 2010/2011

aus der 4. Klasse Grundschule:

- ohne Probeunterricht bei einem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch,
  Mathematik und HSU bis 2,66

- bei einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter Probeunterricht in den
  Fächern Deutsch und Mathematik

   dieser Probeunterricht muss mindestens mit den Noten  3 und 4 bestanden werden

   bei den Noten 4 und 4 können die Eltern nach einem Beratungsgespräch zusammen  
   mit den Lehrern entscheiden

aus der 5. Klasse Hauptschule:

- bei einem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik von mindestens
  2,50

Gesamtübersicht

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PDF Download der aktuellen Bedingungen

PDF Download Übersicht der Bedingungen

Übertrittscheck - Ist mein Kind geeignet?


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